Als Vermieterin oder Vermieter deklarieren Sie jedes Jahr die Mietzinseinnahmen Ihrer Liegenschaft (Art. 21 Abs. 1 lit. a DBG) und ziehen Unterhalt, Versicherungen und Verwaltung ab – pauschal oder mit den effektiven Kosten. Dazu kommt die jährliche Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter. Beides beginnt mit den Buchungen auf dem Liegenschaftskonto. SmartKontoauszug wandelt die PDF-Auszüge von 13 Schweizer Banken in eine Excel- oder CSV-Tabelle um: Mietzinseingänge, Hypothekarzinsen, Handwerkerrechnungen, Gebäudeversicherung und Heizöl stehen mit Datum, Buchungstext und Betrag in eigenen Spalten. So filtern und summieren Sie ein ganzes Jahr in Minuten, statt zwölf Auszüge abzutippen.
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Vorteile
Zwölf Monatsauszüge des Liegenschaftskontos werden auf einmal verarbeitet. Mietzinse und Kosten landen in einer Tabelle, die sich nach Mieter, Monat oder Kostenart filtern lässt.
Der Pauschalabzug beträgt 10 oder 20 Prozent des Brutto-Mietertrags, je nach Alter des Gebäudes (Art. 5 Liegenschaftskostenverordnung). Ob die effektiven Kosten höher lagen, sehen Sie erst mit einer Summe – und wählen pro Liegenschaft und Jahr neu.
Heizöl, Hauswart, Wasser und Kehricht nach Art. 257b OR mit den tatsächlichen Aufwendungen abrechnen – und die Belege bereithalten, wenn Mieter Einsicht verlangen.
Laden Sie die Auszüge aller Konten zusammen hoch und werten Sie jede Liegenschaft in derselben Struktur aus.
Beträge im Schweizer Zahlenformat mit Apostroph und Punkt (1'234.56) werden richtig gelesen. Die Währung kommt aus dem Auszug.
Macht ein Treuhandbüro Ihre Steuererklärung oder die Liegenschaftsverwaltung, übergeben Sie eine Tabelle statt eines PDF-Stapels.
Anwendungsfälle
Brutto-Mietertrag und abziehbare Kosten eines Jahres je Liegenschaft summieren und in das Liegenschaftenverzeichnis Ihres Kantons übertragen.
Heiz- und Nebenkosten herausfiltern, den Akontozahlungen der Mieter gegenüberstellen und jährlich mindestens einmal abrechnen (Art. 4 VMWG).
Wenn mehrere Wohnungen über dasselbe Konto laufen, sortieren Sie die Eingänge nach Mieter und die Kosten nach Objekt.
Handwerker- und Verwaltungsrechnungen, Zinsbelastungen und Beiträge an die Stockwerkeigentümergemeinschaft lückenlos erfassen, damit die effektiven Kosten für das Steueramt nachvollziehbar sind.
Anleitung
Laden Sie die Monatsauszüge des Kontos, auf dem die Mietzinse eingehen und die Liegenschaftskosten abgehen, für das Steuerjahr aus dem E-Banking herunter.
Alle zwölf Monate – und bei Bedarf mehrere Konten – in einem Schritt. Jede Datei wird einzeln verarbeitet.
Excel zum Filtern und Summieren, CSV für Ihre Verwaltungssoftware. Die Beträge bleiben im Schweizer Zahlenformat.
Sortieren Sie nach Buchungstext: Mietzins- und Akontozahlungen der Mieter auf die eine Seite, Hypothekarzinsen, Unterhalt, Versicherung, Verwaltung und Betriebskosten auf die andere.
Vergleichen Sie die effektiven Kosten mit dem Pauschalabzug, übernehmen Sie Brutto-Mietertrag und Abzüge ins Liegenschaftenverzeichnis und rechnen Sie die Nebenkosten mit den Akontozahlungen der Mieter ab.
Ob Steuererklärung oder Abrechnung für Ihre Mieter: Die Tabelle ist die nachvollziehbare Grundlage, das Original-PDF bleibt der Beleg. Mieter dürfen nach Art. 257b OR Einsicht in die Belege der Nebenkostenabrechnung verlangen, und das Steueramt kann die Rechnungen hinter den effektiven Kosten nachfordern – bewahren Sie Auszüge und Rechnungen zusammen auf.
So funktioniert's
Von der PDF-Datei zur fertigen Tabelle – ohne Vorkenntnisse, ohne Installation.
Ziehen Sie Ihren Kontoauszug in das Upload-Feld oder klicken Sie zum Auswählen.
Auch mehrere PDFs auf einmal möglich – etwa ein ganzes Jahr aus dem E-Banking. Die Übertragung ist per HTTPS verschlüsselt.
Ihre Bank wird automatisch erkannt und alle Buchungen werden präzise ausgelesen.
Kein manuelles Anpassen, kein Template-Mapping. Buchungsdatum, Valuta, Betrag, Buchungstext und Saldo werden zuverlässig übernommen – auch im Schweizer Zahlenformat mit Apostroph (1'234.56).
Laden Sie das Ergebnis als Excel (.xlsx) oder CSV herunter – in Sekunden fertig.
Die Tabelle ist sofort verwendbar für die Buchhaltung, in Excel und Google Sheets oder zur Weitergabe an Ihr Treuhandbüro.
Exportformate
Laden Sie die Buchungen als saubere Excel- oder CSV-Datei herunter – bereit für die Buchhaltung, die Jahresrechnung oder die Weitergabe an Ihre Software.
Sicherheit & Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre Finanzdaten mit der gleichen Sorgfalt, die Sie von Ihrer Bank erwarten.
DSG- & DSGVO-konform · Server in Deutschland · Keine Weitergabe an Dritte
Häufige Fragen
Als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen (Art. 21 Abs. 1 lit. a DBG) im Liegenschaftenverzeichnis Ihres Kantons. Massgebend ist der Brutto-Mietertrag; Nebenkosten, die Sie mit den Mietern abrechnen, gehören nicht dazu. Die Summen bilden Sie aus der Excel-Tabelle Ihres Liegenschaftskontos.
Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Pauschalabzug 10 Prozent des Brutto-Mietertrags, wenn das Gebäude zu Beginn der Steuerperiode bis zehn Jahre alt ist, sonst 20 Prozent. Sie wählen in jeder Steuerperiode und für jede Liegenschaft neu. Lagen Unterhalt, Versicherungen und Verwaltung höher, lohnen sich die effektiven Kosten – die Summe liefert die Tabelle. Die Kantone kennen teils eigene Sätze.
Nach Art. 32 Abs. 2 DBG die Unterhaltskosten, die Instandstellung neu erworbener Liegenschaften, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte. Wertvermehrende Investitionen sind es nicht. Hypothekarzinsen ziehen Sie separat als Schuldzinsen ab.
Ja. Filtern Sie Heizöl, Hauswart, Wasser, Kehricht und ähnliche Betriebskosten heraus und stellen Sie sie den Akontozahlungen der Mieter gegenüber. Nebenkosten schulden Mieter nur, wenn sie im Mietvertrag besonders vereinbart sind (Art. 257a OR), und abgerechnet werden die tatsächlichen Aufwendungen (Art. 257b OR).
Ja. Laden Sie die PDFs aller Konten zusammen hoch. Über den Buchungstext lassen sich die Buchungen anschliessend nach Objekt oder Mieter sortieren.
Ja. Daueraufträge, eBill-Zahlungen, LSV-Belastungen und QR-Rechnungen werden mit Datum, Buchungstext und Betrag aus dem PDF übernommen – so, wie die Bank sie druckt.
Das Recht, ein Nachsteuerverfahren einzuleiten, erlischt nach Art. 152 Abs. 1 DBG erst zehn Jahre nach Ablauf der Steuerperiode. Bewahren Sie Kontoauszüge und Rechnungen zur Liegenschaft deshalb so lange auf – als PDF im eigenen Archiv, nicht nur im E-Banking.
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