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Twint

Auch bekannt als: TWINT

Twint ist das gemeinsame Schweizer Mobile-Payment-System der wichtigsten Banken. Bezahlt wird per QR-Code, Telefonnummer oder Beacon – direkt vom Bankkonto belastet.

Twint ist seit 2017 die dominierende Mobile-Payment-App in der Schweiz. Hinter der App steht die Twint AG mit Sitz in Zürich, getragen von UBS, Raiffeisen, ZKB, PostFinance, Credit Suisse (heute UBS) und einer Reihe weiterer Kantonal- und Privatbanken. Der grosse Vorteil gegenüber Apple Pay oder Google Pay: Es läuft kein Kartenschema dazwischen, gebucht wird direkt vom Bankkonto.

So läuft eine Zahlung ab

Es gibt im Wesentlichen vier Auslöser:

  1. QR-Code im Laden – die Kasse zeigt einen Code, die App scannt ihn.
  2. QR-Code vom Kunden – der Kunde zeigt seinen Code, die Kasse scannt ihn (häufig im stationären Detailhandel).
  3. Telefonnummer – Geld an Freunde und Bekannte («P2P»).
  4. Beacon – Bluetooth-Pucks an der Kasse, etwa bei SBB-Automaten.

Im Hintergrund wird der Betrag entweder direkt ab dem hinterlegten Bankkonto eingezogen (Bankkonto-Twint) oder ab Prepaid-Guthaben (Prepaid-Twint).

Twint und die QR-Rechnung

Twint kann den Swiss QR Code auf einer QR-Rechnung lesen. Damit lässt sich eine Rechnung mit dem Smartphone scannen und direkt bezahlen – inklusive QR-Referenz, sodass der Empfänger die Zahlung im CAMT.053 sauber zuordnen kann.

Bedeutung für die Buchhaltung

Eingehende Twint-Zahlungen erscheinen im Kontoauszug üblicherweise als gesammelte Tageseingänge der Twint AG, häufig im Format Twint Acquiring mit Bezug zum Akzeptanzvertrag. In der Detail-Avisierung (CAMT.054) sind die einzelnen Transaktionen mit Betrag, Datum und meist einer Pseudo-Referenz aufgeführt. Wer Twint im Verkauf einsetzt, sollte die Tagessumme im Hauptbuch klar von Bargeld und Karten trennen, damit MWST-Auswertungen sauber bleiben.

Gebühren

Privat ist Twint kostenlos. Händler zahlen pro Transaktion eine Gebühr (typisch 1.0–1.3 % zuzüglich Fixanteil), die je nach Acquiring-Vertrag und Branche variiert. Die Gebühr wird in der Regel direkt vom ausbezahlten Betrag abgezogen und sollte als Aufwand auf einem separaten Konto «Twint-Gebühren» erfasst werden.

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