Die Mehrwertsteuer ist die wichtigste indirekte Steuer der Schweiz und basiert auf dem Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) sowie der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV). Erhoben wird sie von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Steuersätze (Stand 2024)
| Satz | Höhe | Anwendung |
|---|---|---|
| Normalsatz | 8.1 % | Standardlieferungen und -dienstleistungen |
| Reduzierter Satz | 2.6 % | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente |
| Sondersatz Beherbergung | 3.8 % | Hotellerie, Übernachtungen mit Frühstück |
Per 1. Januar 2024 wurden die Sätze zur Finanzierung der AHV erhöht (zuvor 7.7 % / 2.5 % / 3.7 %).
Wer ist steuerpflichtig?
Mehrwertsteuerpflichtig wird, wer einen Jahresumsatz von über CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen erzielt (CHF 250'000 für gemeinnützige und ehrenamtlich geführte Vereine sowie Sportvereine). Die Anmeldung erfolgt bei der ESTV; danach wird eine MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST zugeteilt.
Abrechnungsmethoden
- Effektive Methode: Jede Eingangs- und Ausgangsrechnung wird einzeln verbucht; die bezahlte Vorsteuer kann abgezogen werden.
- Saldosteuersatzmethode (SSS): Vereinfachte Abrechnung mit branchenspezifischen Pauschalsätzen, halbjährliche Einreichung. Zulässig bis CHF 5.005 Mio. Umsatz und CHF 103'000 Steuerschuld.
- Pauschalsteuersatzmethode (PSS): Für Gemeinwesen und ähnliche Institutionen.
Bezug zur Buchhaltung
In der laufenden Buchhaltung wird MWST auf separaten Konten geführt:
- 1170/1171 – Vorsteuer auf Material/Dienstleistungen bzw. Investitionen
- 2200 – Geschuldete MWST (Umsatzsteuer)
- 2201 – MWST-Abrechnungskonto
Beim Import von Kontoauszügen (etwa CAMT.053 oder PDF zu CSV) sind MWST-Beträge in der Regel nicht separat ausgewiesen – die Aufteilung erfolgt erst bei der Verbuchung anhand der Belege.
