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Stempelabgabe

Auch bekannt als: Stempelsteuern, Eidgenössische Stempelabgaben

Die Stempelabgaben sind Schweizer Bundessteuern auf Kapitalbeschaffung, Wertschriftenhandel und bestimmte Versicherungsprämien. Für KMU am wichtigsten ist die Emissionsabgabe.

Die Eidgenössischen Stempelabgaben sind drei eigenständige Bundessteuern, geregelt im Stempelabgabengesetz (StG). Sie werden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben und decken jeweils einen anderen Lebenssachverhalt ab.

Die drei Stempelabgaben

AbgabeGegenstandSatz
EmissionsabgabeAusgabe von Beteiligungsrechten (Aktien, Stammanteile, Partizipationsscheine)1 % auf den Anteil über CHF 1 Mio. Freibetrag
UmsatzabgabeEntgeltlicher Handel mit Wertschriften durch Effektenhändler1.5 ‰ inländisch, 3.0 ‰ ausländisch
VersicherungsabgabeBestimmte Prämien (Sach-, Vermögens-, Haftpflicht-, Lebensversicherung)5 % bzw. 2.5 %

Emissionsabgabe – das KMU-Thema

Praktisch relevant für die meisten KMU ist die Emissionsabgabe. Sie fällt an, wenn eine Schweizer Gesellschaft Eigenkapital aufnimmt – also bei der Gründung oder bei einer Kapitalerhöhung. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Freibetrag CHF 1 Million: Bis zu dieser Höhe ist die Kapitalbeschaffung steuerfrei (kumuliert pro Gesellschaft seit 2006).
  • Satz 1 % auf jeden Franken über dem Freibetrag.
  • Schuldnerin ist die Gesellschaft, nicht die einlegenden Aktionäre.
  • Frist zur Selbstdeklaration: 30 Tage nach Entstehung des Steuerschuld (Formular 3).
  • Sanierungsfälle: Befreiung möglich bei Kapitalerhöhungen zur Beseitigung einer Unterbilanz.

Umsatzabgabe – nur für Effektenhändler

Wer als gewerbsmässiger Effektenhändler gilt (Banken, Vermögensverwalter, Holdings mit grossem Wertschriftenbestand), muss bei jedem entgeltlichen Wertschriftenhandel die Umsatzabgabe einbehalten. Privatpersonen und «normale» KMU sind nicht betroffen, sofern sie nicht selbst als Effektenhändler qualifizieren.

Politische Diskussion

Die Emissionsabgabe stand mehrfach zur Abschaffung an. Eine Vorlage scheiterte 2022 in der Volksabstimmung; seither bleibt die Abgabe in der heutigen Form bestehen.

Buchhaltung

Die Emissionsabgabe wird typischerweise direkt mit der Kapitalreserve verrechnet (nicht erfolgswirksam) und nicht über die Erfolgsrechnung. In der Praxis gehört sie damit eher in die Notar- und Gründungskosten als in die laufende Buchhaltung.

Verwandte Begriffe